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Förderung

Betriebliche Weiterbildung

Gegenstand der Förderung ist die betriebliche Weiterbildung für abhängig Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens, d.h. für Personen mit einem Rechtsstatus als Arbeitnehmer, in den folgenden Bereichen:

Was wird gefördert?
a) gewerblich-technische Weiterbildung,

b) IT-Technologien in den folgenden Schwerpunkten:

b1) Software-Anwendungen

b2) IT-Entwicklung und Administration

b3) E-business.

Nicht förderfähig ist die Weiterbildung von Inhabern, Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie von freien Mitarbeitern bzw. von Honorarkräften der Unternehmen.

Die geförderten Beschäftigten müssen über einen Wohnsitz im Land Berlin verfügen.

Die Förderung wird gewährt für "allgemeine Ausbildungsmaßnahmen". Dies sind Weiterbildungen, die nicht ausschließlich oder hauptsächlich nur an dem gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz verwendbar sind.

Wie wird gefördert?

Bis zu 75 % des Nettorechnungsbetrages (ohne Reise- und Übernachtungskosten), jedoch nicht mehr als 5.000 EUR je Weiterbildung. Dieser Fördersatz bemisst sich nach 10 Tagewerken mit einem Tageshöchstsatz von bis zu 500 EUR. Ein Tagewerk umfasst 6 Stunden. Der Förderhöchstsatz wird daher ab einer Stundenzahl von 60 Stunden erreicht.

Ein Unternehmen kann innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten höchstens in 5 Weiterbildungen gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebssitz Land Berlin.

Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 25 % ihrer Beschäftigten durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder ähnliche öffentliche Mittel finanzieren.

Zuschüsse werden nur für solche Maßnahmen bewilligt, die noch nicht begonnen wurden.

Unternehmen, deren Geschäftszweck überwiegend in der Durchführung von Qualifizierungs- und Beratungsleistungen besteht, sind in ihrem Geschäftszweck nicht antragsberechtigt.

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