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Betriebliche Weiterbildung Gegenstand der Förderung ist die betriebliche Weiterbildung für abhängig Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens, d.h. für Personen mit einem Rechtsstatus als Arbeitnehmer, in den folgenden Bereichen: a) gewerblich-technische Weiterbildung, b) IT-Technologien in den folgenden Schwerpunkten: b1) Software-Anwendungen b2) IT-Entwicklung und Administration b3) E-business. |
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