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Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen? |
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Förderung ist branchenneutral.
Jede Art von Unternehmen inkl. Vereine kann die Förderung in Anspruch nehmen.
Ausnahme: Unternehmen, deren Geschäftszweck überwiegend in der
Durchführung von Beratungs- und Qualifizierungsleistungen besteht.
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrahmens
für kleine und mittlere Unternehmen (siehe Merkblatt "KMU-Definition")
mit Betriebssitz im Land Berlin. Unternehmen dürfen zum Zeitpunkt der
Antragstellung nicht mehr als 25 % ihrer Arbeitnehmer/innen durch
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder ähnliche öffentliche Mittel
finanzieren. |