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Wie hoch ist die Förderung für mein Unternehmen? |
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Fördersatz bemisst sich nach 10 Tagewerken mit einem Tageshöchstsatz
von bis zu 500,- € für eine Weiterbildung.
Ein Tagewerk umfasst 6
Stunden zu 60 Minuten. Ein Unternehmen kann innerhalb von 2 Jahren 5
Massnahmen beantragen.
Je nach betrieblicher Größe werden bis zu 75% gefördert. Für
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhöht sich der
Fördersatz für Weiterbildungen und Beratungen auf 90 % (siehe Merkblatt
„KMU-Definition“).
Es ist zu beachten, dass die Rechnungsbeträge um die Differenz zur
Förderquote höher ausfallen.
Je Weiterbildung fallen so z.B. neben den
geförderten 90 % noch 10% des Nettorechnungsbetrages sowie die
gesetzliche Mehrwertsteuer an. |